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   BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98   

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BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98 (https://dejure.org/1999,16174)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1999 - 1 WB 63.98 (https://dejure.org/1999,16174)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 1 WB 63.98 (https://dejure.org/1999,16174)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten - Fehler bei einer Ermessensentscheidung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung

 
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  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Daß diese Bestimmungen in bezug auf Auslandsverwendungen und Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, ist rechtlich nicht zu beanstanden, wie der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muß (stRspr.: vgl. Beschluß 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Selbst wenn die namentlich aufgeführten Fälle tatsächlich als Abweichungen von dem Erlaß anzusehen wären, könnte der Antragsteller für seine Belange hieraus nichts herleiten, denn der Erlaß ist nicht im Interesse der im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland eingesetzten Soldaten ergangen, so daß er ihnen gegenüber auch keine Selbstbindung der SDH bzw. des BMVg begründen kann (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Ein solcher Mangel berührt jedenfalls die Rechtmäßigkeit einer späteren Endverwendung dann nicht, wenn - wie hier - die vorhergehende Verwendung für den Soldaten erkennbar keine Endverwendung war, weil die seinerzeit festgelegte Verwendungsdauer nicht mit dem Dienstzeitende übereinstimmte und damit die Frage nach der Endverwendung bewußt offengelassen worden ist (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Über seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).

  • BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98

    Beschwerde eines Oberstleutnants gegen seine Versetzung - Versetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.95 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).

    Ebensowenig hat er einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Er darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).
  • BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98
    Ebensowenig hat er einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).
  • BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

  • BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88

    Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung -

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens -

  • BVerwG, 11.05.1982 - 1 WB 83.81

    Verwendung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach

  • BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 97.82

    Antrag auf Aufhebung der Versetzungsverfügung gegenüber einem Soldaten -

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